Und wieder einmal scheitert sie vor dem Bundesverfassungsgericht. Diesmal nicht mit dem Versuch den Beschluss des alten Bundestags zu den Investitionspaketen für Verteidigung und Infrastruktur zu verhindern und das in schönster Eintracht mit der Schwaflern von der AfD, sondern um die 10 % der „Besserverdienenden“ und „Leistungsträger“ von ihrem Elend befreien zu wollen, den Soli auch weiterhin zahlen zu müssen. Von Ungleichheit war da die Rede und Ungerechtigkeit und davon, dass mit Abschaffung des Soli für die breite Masse der Einkommensbezieher, dieser seine Notwendigkeit und Berechtigung verloren habe. Das hatte schon der Bundesfinanzhof ganz anders gesehen und den Soli für rechtmäßig erklärt. Nun also auch das Bundesverfassungsgericht! Für die FDP ist das – mal wieder – ein Schlag mitten in die Fresse und damit auch in die Glaubwürdigkeit hinein! Nur weil die Liberalen eine Meinung vertreten, die ihnen genehm erscheint, ist diese Auffassung noch lange nicht rechtsgültig! Ein Grund mehr, der FDP, wenn sie denn in absehbarer Zeit wieder einmal in den Bundestag einziehen sollte, genauestens auf die klebrigen Pfoten zu schauen und ggfls. heftig drauf zu hauen!

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